Kinder
30.-bis 72.Lebensmonat:
In diesem Zeitraum kann bis zu 3mal die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung durchgeführt werden. Das Ziel dieser Untersuchung ist ein frühzeitiges Erkennen von Störungen oder Erkrankungen des Kauapparates, solange noch keine oder nur geringe Schäden entstanden sind.
Ab dem 6. bis zum 18. Geburtstag
kann bei Kindern und Jugendlichen die sog. Individualprophylaxe durchgeführt werden. Diese beinhaltet die Entfernung harter und weicher Zahnbeläge sowie die Aufklärung zur Verbesserung der Mundhygiene und die anschließende Fluoridierung der Zähne zur Kariesprophylaxe.
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Bei der professionellen Zahnreinigung werden von einer speziell fortgebildeten zahnmedizinischen Fachangestellten alle harten und weichen Beläge sowie oberflächliche Verfärbungen entfernt und die Zähne im Anschluss poliert. Ferner ist auch eine ausführliche Aufklärung zur Mundhygiene, unter Berücksichtigung der individuellen Situation, Bestandteil der PRZ. Zum Abschluß werden die Zähne fluoridiert.
Fissurenversiegelung Zum Themengebiet der Prophylaxe gehört auch die Fissurenversiegelung. Fissuren sind kleine Rillen und Furchen der der Zahnoberfläche zu finden sind. Diese könne mit einem dünnfließenden Kunststoff versiegelt werden. Hierfür werden die Kosten ab dem 6.Lebensjahr bis zum 18.Lebensjahr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.